Neues EU-Gesetz stärkt Kundenrechte bei Verbraucherkrediten

Seit Juni 2010 gelten in allen Ländern der Europäischen Union neue gesetzliche Regelungen für Verbraucherkredite. Für Kreditnehmer eröffnen sich dadurch viel mehr Angebote als bisher, denn die Regelungen gelten europaweit. Doch gibt es auch mehr Schutz für den privaten Kreditnehmer?

Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite

Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht werden bis Juni 2010 in allen Ländern der Europäischen Union einheitliche Regelungen zu Verbraucherkrediten eingeführt. Die neuen Richtlinien gelten für Darlehensverträge zwischen 200 und 75.000 Euro, Überziehungskredite und Kontoüberziehungen. Sie gelten nicht für zinslose Kredite und Immobiliendarlehen.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Kreditnehmer in Zukunft schon vor Abschluss eines Kredits besser über Konditionen und Kosten informiert werden. Um Kredite besser vergleichen zu können, werden einheitliche Standardformulare eingeführt, auf denen Verbraucher die wichtigsten Informationen zu einem Darlehen nachlesen können.

Einheitliches Formular soll Preistransparenz schaffen

Das Formular, das in allen EU-Ländern einheitlich ist, listet sämtliche Zusatzkosten auf, die beim Abschluss eines Kredits anfallen. Dazu zählen nicht nur die Zinsen, auch Provisionen und Entgelte für Kreditvermittler sowie Steuern und sonstige Kosten, die der Kreditnehmer letztendlich bezahlen muss. Alle Kosten müssen nun im effektiven Jahreszins enthalten sein.

Wenn ein Kredit beispielsweise nur in Verbindung mit einer Restschuldversicherung aufgenommen werden kann, muss vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen werden und die Kosten in den Effektivzins mit einberechnet werden. Dasselbe gilt, wenn bei Abschluss eines Darlehensvertrags ein Konto eröffnet werden muss und Kontoführungsgebühren und andere Zahlungen anfallen.

Das neue Gesetz soll Verbrauchern die Suche nach einem günstigen Darlehen erleichtern. Da die Regelungen EU-weit gelten, wird es einfacher, Kredite ausländischer Banken zu vergleichen und abzuschliessen.

Keine irreführende Werbung mehr erlaubt

In Deutschland verpflichtet die Preisangabenverordnung bereits seit längerem, dass ein Kredit nur mit dem effektiven Jahreszins beworben werden darf. Neben der Angabe der gesamten Kosten muss nun auch ein realistisches Zahlenbeispiel gegeben werden. Das bedeutet, dass nicht mehr mit dem theoretisch günstigsten Zinssatz geworben werden darf, wenn diese Konditionen nur wenige Kunden tatsächlich erhalten. Das Beispiel muss repräsentativ sein.

Im Gesetz heisst es: "Bei der Auswahl des Beispiels muss der Werbende von einem effektiven Jahreszins ausgehen, von dem er erwarten darf, dass er mindestens zwei Drittel der auf Grund der Werbung zustande kommenden Verträge zu dem angegebenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abschliessen wird."

"Null Prozent" Finanzierungen nicht mehr erlaubt

Lockvogelangebote, die sich später als Kostenfallen entpuppten, waren gängige Praxis. So warnte etwa die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Juni 2009 vor so genannten Null-Prozent-Finanzierungen in Auto- und Möbelhäusern, Bau- und Elektromärkten.

Zusätzlich anfallende Kontoführungs- und Bearbeitungsgebühren wurden in der Werbung nicht erwähnt. Diese Kosten treiben aber den effektiven Jahreszins und damit den tatsächlich zu zahlenden Endpreis in die Höhe. Ob das neue Gesetz solchen Lockvogelangeboten einen Riegel vorschieben kann, bleibt abzuwarten.

Die für die Überwachung von Werbeverboten zuständigen Preisbehörden der Bundesländer waren bereits in der Vergangenheit nicht in der Lage, irreführende Werbung zu verhindern. Verbraucherzentralen sehen hier Handlungsbedarf. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband wäre die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zur Überwachung besser geeignet.

Erweiterte Verbraucherrechte bei Darlehenskündigung

Das 14-tägige Widerrufsrecht ist für deutsche Verbraucher nicht neu. Mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie gilt es jetzt in allen EU-Ländern. Ein deutscher Kreditnehmer hat nun auch im EU-Ausland das Recht, einen Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Neu geregelt wird auch das Kündigungsrecht von Darlehensverträgen. Die Kündigungsfrist für den Verbraucher darf auf höchstens einen Monat festgelegt werden. Wird keine Frist vereinbart, kann der Verbraucher jederzeit ordentlich kündigen.

Weiterhin kann der Kreditnehmer bei befristeten Verträgen jederzeit einen Teil oder den gesamten Kreditbetrag vorzeitig zurück zahlen. Eine vorzeitige Rückzahlung lohnt sich vor allem dann, wenn die verbleibenden Zinszahlungen bei längeren Laufzeiten sehr hoch sind.

Der Kreditgeber kann in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wird die Rückzahlung mehr als zwölf Monate vor Ablauf des Kreditvertrags geleistet, beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung maximal ein Prozent der vorzeitig zurück gezahlten Summe.

Bei einer Rückzahlung, die weniger als ein Jahr vor Ablauf des Vertrags geleistet wird, darf ein Kreditnehmer nur maximal 0,5 Prozent der zurück gezahlten Summe als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Ausländische Kreditinstitute erhalten Zugriff auf Schufadaten

Für deutsche Verbraucher ändert sich bei der Überprüfung der Kreditwürdigkeit nichts. Der Kreditgeber wird auch in Zukunft die Bonität prüfen, um sicher zu sein, dass ein Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Nun können auch ausländische Kreditgeber auf Datenbanken, wie die der deutschen Schufa, zugreifen.

Wird ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Datenbankabfrage abgelehnt, muss der Kreditgeber den Verbraucher nicht nur über den Grund der Ablehnung informieren, sondern auch darüber, welche Angaben in der Datenbank zu der negativen Kreditentscheidung führten.

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